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Werkstattrat & Frauenbeauftragte

„mitwirken und mitbestimmen“

Die Tätigkeiten des Werkstattrates (WSR) und der Frauenbeauftragten sind vielschichtig, abwechslungsreich und verantwortungsvoll. Die gesetzliche Grundlage dieser Arbeit steht in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

Im tatwerk reinbek gibt es aufgrund der derzeitigen Größe alternativ eine Werkstattrat- und Frauenbeauftragte-Sprecher|-in-Regelung. Das heißt, dass unsere WSR- und Frauenbeauftragte-Sprecher|-in bei Bedarf eng mit dem gewählten amtierenden WSR und der Frauenbeauftragte in unserer Hauptwerkstatt DIE AHRENSBURGER zusammenarbeiten und sich absprechen kann.

Die oder der WSR-Sprecher|-in kann bei Bedarf jederzeit von den beschäftigten Mitarbeiter|-innen im Arbeitsbereich bezüglich ihrer persönlichen Anliegen, Anregungen oder Veränderungswünsche angesprochen werden. Dabei ist es ebenso wichtig, die Rechte und Pflichten der beschäftigten Mitarbeiter|-innen zu berücksichtigen, wie auch die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Person oder der Gruppe zu erkennen, ernst zu nehmen um dann ggf. gemeinsam mit der Betriebsleitung dafür eine Lösung zu finden. Wenn nötig, kann auch eine gewählte hauptamtliche Vertrauensperson der oder dem WSR-Sprecher|-in beratend und begleitend zur Seite stehen.

Aufgabe der Frauenbeauftragte-Sprecherin ist die Vertretung der Interessen der weiblichen Werkstattbeschäftigten bei den Themen:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Schutz vor Gewalt und sexueller Belästigung
  • Vereinbarkeit von Familie & Beschäftigung

In wöchentlich stattfindenden Reflexionsgesprächen mit allen beschäftigten und hauptamtlichen Mitarbeiter|-innen, hat die oder der WSR -und Frauenbeauftrage-Sprecher|-n zudem die Möglichkeit, gewünschte Anliegen vorzutragen und in der Gruppe zu besprechen.
Eine weitere Möglichkeit des gemeinsamen Austausches gibt es in der jährlich stattfindenden Betriebsversammlung oder bei außerordentlich einberufenen Sitzungen.

Kontakt:

Karin Reichwald,
T 040 | 797 545 40