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Budget für Arbeit

Das „Budget für Arbeit Schleswig Holstein“ eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sofern Sie die Voraussetzungen dafür haben, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen zu können.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • die Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung beträgt mind. 50) oder
  • eine Gleichstellung dieser (Grad der Behinderung 30 oder 40 mit Anerkennung der Agentur für Arbeit)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Integrationsamtes Schleswig Holstein über das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung.

Hier finden Sie das Merkblatt Häufig gestellte Fragen zum Projekt „Budget für Arbeit in Schleswig-Holstein“.