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Ihre Vorteile

Nutzen Sie Ihre Vorteile bei der Vergabe von Aufträgen an eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung.
Als privater oder öffentlicher Arbeitgeber mit mind. 20 Arbeitsplätzen sind Sie in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen (oder Gleichgestellte) zu besetzen. Können Sie dieser Forderung nicht nachkommen, haben sie die Möglichkeit, anstelle dessen eine finanzielle Ausgleichsabgabe zu leisten.

Vergeben Sie Aufträge an uns, können Sie 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbeitrages Ihrer Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf Ihre Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX) anrechnen.

Zudem berechnen wir unsere Lohnkosten mit einem geminderten Mehrwertsteuersatz von 7%
bzw. zurzeit 5%.

Wenn Sie es wünschen, präsentieren wir Sie auch sehr gern kostenfrei mit Ihrem Logo auf unserer Homepage.

Last but not least bekunden Sie durch Ihre Zusammenarbeit mit uns Ihr soziales Engagement und zeigen persönlich Ihre Wertschätzung und Haltung gegenüber der Inklusion von seelisch beeinträchtigten Menschen.

Vielen Dank dafür!