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Eingangsverfahren

Ihre Schulzeit ist vorbei, Sie haben einen Schulabschluss, eine Ausbildung, ein Studium, einen Beruf, oder vielleicht auch noch nichts von allem? Ihre Erkrankung hat Ihnen einfach einen Strich durch Ihre Rechnung gemacht und Sie wissen jetzt nicht mehr wohin, oder was Sie nun noch tun können?

Dann sind Sie im tatwerk reinbek genau richtig!

Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung (gefördert durch die Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger), können Sie bei uns bis zu 27 Monate neue berufliche Ziele und Perspektiven für sich finden und entwickeln.

Zu Beginn der Reha durchlaufen Sie ein in der Regel dreimonatiges Eingangsverfahren, in dem Sie die Möglichkeit erhalten, in Einzel- und Kleingruppen-Aktivitäten herauszufinden, welche vordergründigen Stärken und Fähigkeiten Sie haben und was Ihnen vielleicht nicht so gut liegt. Parallel arbeiten Sie ganz praktisch in gemeinsam ausgewählten Arbeitsbereichen unserer Einrichtung mit. Hier erhalten Sie erste Einblicke in die verschiedenen Berufsfelder und können sich dort entspannt ausprobieren.

Ziel des Eingangsverfahrens ist es zu prüfen, ob unser Berufliches Bildungsangebot für Sie passend und stimmig ist, oder ob evtl. eine andere Maßnahme für Ihren weiteren beruflichen Weg sinnvoller und zielführender wäre.

Steht das Ergebnis des Eingangsverfahrens fest, werden wir Ihnen und Ihrem Kostenträger eine dementsprechende Empfehlung geben und Ihnen die nächsten Schritte aufzeigen.

Wenn Sie bei uns bleiben möchten und Ihr Kostenträger seine Zustimmung für die weitere berufliche Reha gegeben hat, können Sie nach Abschluss des Eingangsverfahrens übergangslos in das 1. Bildungsjahr wechseln und z. B. Praktika in verschiedenen Arbeitsbereichen des tatwerk reinbek absolvieren (Integrative Berufliche Bildung). Alternativ dazu steht die Ambulante Berufliche Bildung. Dies bedeutet, dass Sie die überwiegende Zeit Ihrer beruflichen Reha direkt auf einem Arbeitsplatz des allgemeinen Arbeitsmarktes absolvieren und dort regelmäßige durch uns.

Kommen beiden Angebote nicht für Sie in Frage, verlassen Sie uns nach dem Eingangsverfahren einfach wieder oder beantragen bei entsprechender Zugangsvoraussetzung bei Ihrem zuständigen Fachamt für Eingliederungshilfe eine Überleitung in den Arbeitsbereich unserer Einrichtung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung.