Das „Budget für Arbeit Schleswig Holstein“ eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sofern Sie die Voraussetzungen dafür haben, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen zu können.
Die Voraussetzungen dafür sind:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Integrationsamtes Schleswig Holstein über das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung.
Hier finden Sie das Merkblatt Häufig gestellte Fragen zum Projekt „Budget für Arbeit in Schleswig-Holstein“.